Vereinfachungen in der EnSTransV
Ende des vergangenen Jahres wurde mit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen der Grundstein für Vereinfachungen im Bereich Energie- und Stromsteuer-Transparenzverordnung gelegt. Ziel des Referentenentwurfs ist es, die Bürokratie in erheblichen Maßen abzubauen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde der Paragraph 3 EnSTransV ergänzt und soll zukünftig folgendermaßen lauten: „Begünstigte haben gegenüber dem zuständigen Hauptzollamt …