Selbsterklärung zu Unternehmen in Schwierigkeiten im Energie- und Stromsteuerrecht
Unternehmen die ab dem 01.01.2017 Anträge nach dem Stromsteuer- und dem Energiesteuergesetz stellen sind verpflichtet, bei jeder Antragstellung eine Selbsterklärung abzugeben. Dabei müssen Sie angeben ob Ihr Unternehmen sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Solange sich Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten befinden, dürfen sie keine als staatliche Beihilfen geltenden Steuerentlastungen in Anspruch nehmen. Ohne Vorlage dieser Selbsterklärung …
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