Energie- und Umweltmanagementsysteme sind Voraussetzung für den Spitzenausgleich
Damit Unternehmen des produzierenden Gewerbes Anträge nach dem Spitzenausgleich stellen können, müssen sie seit 2013 einen Nachweis über die Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems erbringen. Ohne diesen Nachweis ist eine Entlastung nach den aktuellen Gesetzen des StromStG und EnergieStG für den Spitzenausgleich nicht möglich. Bei der Antragstellung auf Spitzenausgleich ist dieser Nachweis beim zuständigen Hauptzollamt …
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