Gesetze ändern sich häufig. Davon ist auch die Stromsteuer und die Energiesteuer nicht ausgenommen. Noch häufiger ändern sich allerdings die Vordrucke, die zur Beantragung von Strom- und Energiesteuerrückerstattungen benötigt werden.
Denn auch ohne Gesetzesänderung können sich die zu erfassenden Daten ändern: beispielsweise können neue Felder eingeführt werden, Formulierungen nachgeschärft werden oder bestehende Eingabefelder für Nichtig erklärt werden. Zudem schaut der zuständige Sachbearbeiter des Hauptzollamts bei der Prüfung der Strom- und Energiesteueranträge auch auf die Version des gestellten Formular (Sie finden diese in der Fußzeile des jeweiligen Antrags). Wer nicht der aktuellsten Vordruck für seine Anträge benutzt, riskiert eine Ablehnung des Antrags.
Dennoch folgen einige Unternehmen häufig folgendem Ablauf:
- Formular ausdrucken
- Händisch ausfüllen
- Beim Ausfüllen feststellen, dass noch nicht alle Daten zur Verfügung stehen
- Antrag liegen lassen
- Später weiter ausfüllen und einreichen
In dieser Zeit kann sich jedoch einiges geändert haben. Umso größer ist der Ärger, wenn nachgebessert werden muss.
Wir von LHM Energiesteuer prüfen daher täglich, ob sich an den Vordrucken beim Hauptzollamt Änderungen vorgenommen wurden – und das aus gutem Grund. Die Änderungen werden von unseren Experten analysiert und in das Online-Tool integriert.
Mit der Nutzung des LHM Online-Tools erhalten Sie immer aktuellsten Vordrucke und müssen keinen Ärger aufgrund von veralteten Anträgen befürchten.