In einem vorherigen Blogbeitrag wurde das Erfassungsportal zur Verordnung der Umsetzung unionsrechtlicher Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz (EnSTransV) bereits eingehend beleuchtet. Dieses wurde nun am 5. November von der Generalzolldirektion deaktiviert. Laut eigenen Angaben werden keine Begründungen für dieses Vorgehen genannt. Auf der Homepage des Erfassungsportals ist lediglich dieser Hinweis zu finden:
Die Abgabefrist für den Meldezeitraum 2016 (2. Halbjahr) endete am 30. Juni 2017. Nach dem 5. November können Meldungen nun auch technisch nicht mehr verarbeitet werden.
Wir vermuten, dass die Zeit bis zum neuen Jahr dazu genutzt wird, um dieses Portal zu überarbeiten und hoffen, dass es ab Januar benutzerfreundlicher ist.
Bis zum Jahresende wird laut einer Aussage des Hauptzollamts empfohlen, die fehlenden Anträge in Papierform einzureichen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass mit Meldungsversäumnissen dieses Jahr aufgrund der Einführungsphase noch milde umgegangen wird. Unserer Erkenntnis nach wurden lediglich Unternehmen mit einer höheren Entlastungssumme dazu aufgefordert Ihre Meldung einzureichen.