Neues Jahr, neue gesetzliche Rahmenbedingungen. LHM Energiesteuer hat die Weichen für das neue Jahr gestellt und ist auch dieses Jahr wieder mit den neusten Gesetzesänderungen und Antragsformularen pünktlich für Sie und Ihre Mandanten bereit.
Spannend dabei waren die gesetzlichen Änderungen bei den Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Wurde vorher noch in § 53a EnergieStG und § 53b EnergieStG unterschieden, um die Entlastungshöhen voneinander abzugrenzen, wurden diese nun unter dem Dach des § 53a des EnergieStG zusammengeführt. Um mehr zu erfahren, lesen Sie dazu den passen den Blogbeitrag „KWK Anlage – Investitionsbeihilfen und weitere Änderungen im EnergieStG“.
Die Änderungen im Bereich der Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz haben uns über das ganze Jahr 2018 sehr beschäftigt. Klarheit schuf hier der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen. Auch über dieses Thema wird es in Kürze ein ausführlichen Blogbeitrag auf dieser Seite zu finden geben.
LHM wünscht einen guten Start in das neue Jahr 2019!