Elekromobilität im Stromsteuerrecht

Die Elektromobilität hält nun auch Einzug in das Stromsteuerrecht. Durch das Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vom 27. August 2017 wird der Absatz 1 des § 9b StromStG erweitert. „Die Steuerentlastung wird nicht für Strom gewährt, der für Elektromobilität verwendet wird.“ Dabei wurde die Elektromobilität als „das Nutzen elektrisch betriebener Fahrzeuge, ausgenommen …

Update Erfassungsportal EnSTransV

In einem vorherigen Blogbeitrag wurde das Erfassungsportal zur Verordnung der Umsetzung unionsrechtlicher Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz (EnSTransV) bereits eingehend beleuchtet. Dieses wurde nun am 5. November von der Generalzolldirektion deaktiviert. Laut eigenen Angaben werden keine Begründungen für dieses Vorgehen genannt. Auf der Homepage des Erfassungsportals ist lediglich dieser Hinweis zu …

Online Zugang EnSTransV – Ein Erfahrungsbericht

Kennen Sie schon das neue Erfassungsportal EnSTransV des Zolls? Falls nicht – keine Sorge, Sie sind in guter Gesellschaft. Wir haben es für Sie getestet! Was bietet das Erfassungsportal des Zolls? Der Zoll geht mit dem Erfassungsportal einen ersten Schritt in Richtung Digitalisierung. Mit der am 01. Mai 2017 eingeführten Online Plattform, wurden zunächst die Meldungen …

Darum sollten Sie immer die aktuellsten Anträge einreichen

Gesetze ändern sich häufig. Davon ist auch die Stromsteuer und die Energiesteuer nicht ausgenommen. Noch häufiger ändern sich allerdings die Vordrucke, die zur Beantragung von Strom- und Energiesteuerrückerstattungen benötigt werden. Denn auch ohne Gesetzesänderung können sich die zu erfassenden Daten ändern: beispielsweise können neue Felder eingeführt werden, Formulierungen nachgeschärft werden oder bestehende Eingabefelder für Nichtig erklärt werden. Zudem …

WZ 2003 – WZ 2008: Welchen WZ Code gebe ich beim Hauptzollamt an?

Für die Beantragung der Stromsteuer- und Energiesteuerentlastungen ist beim Hauptzollamt grundsätzlich immer der WZ Code 2003 gem. § 2 Nr. 2a StromStG heranzuziehen. Die aktuellste Klassifizierung der Wirtschaftszweige ist aus dem Jahr 2008. Zur Antragsstellung Ihrer Stromsteuer- und Energiesteuerentlastungen ist jedoch die vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden herausgegebene Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003) …

Spitzenausgleich wird auch für 2017 in voller Höhe gewährt

Unternehmen des Produzierenden Gewerbes können auf Antrag auch für 2017 mit einer Entlastung von der Strom- und Energiesteuer nach dem Spitzenausgleich in voller Höhe rechnen! Mit dem Spitzenausgleich werden Unternehmen, im Hinblick auf ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit und ihren Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz, von einem Teil der Strom- und Energiesteuer entlastet. Die betreffenden Unternehmen erhalten …

Energie- und Umweltmanagementsysteme sind Voraussetzung für den Spitzenausgleich

Damit Unternehmen des produzierenden Gewerbes Anträge nach dem Spitzenausgleich stellen können, müssen sie seit 2013 einen Nachweis über die Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems erbringen. Ohne diesen Nachweis ist eine Entlastung nach den aktuellen Gesetzen des StromStG und EnergieStG für den Spitzenausgleich nicht möglich. Bei der Antragstellung auf Spitzenausgleich ist dieser Nachweis beim zuständigen Hauptzollamt …

Strom- und Energieverbräuche für voll entlastungsfähige Prozesse müssen messtechnisch erfasst werden

Für bestimmte interne Prozesse kann auf Antrag die volle Strom- und Energiesteuer entlastet werden! Unternehmen des produzierenden Gewerbes haben die Möglichkeit, sich für bestimme Prozesse die volle Strom- und Energiesteuer entlasten zu lassen. Dazu müssen die vollentlastungsfähigen Prozesse messtechnisch erfasst werden. Bei jeder Antragstellung muss ein Nachsweis über die gemessenen Verbrauchswerte beigefügt werden. Bei der …

Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen im Energie- und Stromsteuerrecht

Unternehmen, die ab dem 01.01.2017 Anträge nach dem Stromsteuer- und dem Energiesteuergesetz stellen, sind verpflichtet, bei jeder Antragstellung eine Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen mit einzureichen. Ohne Vorlage dieser Selbsterklärung wird der Antrag auf Steuerentlastung abgelehnt, da eine Prüfung der unionsrechtlichen Vorgaben nicht möglich ist. Zudem darf keine weitere (andere) staatliche Beihilfe mehr gewährt werden, wenn …

Herzlich Willkommen

Herzlich Willkommen auf dem Blog von LHM Energiesteuer. An dieser Stelle berichten wir über Neuigkeiten rund um das Thema Strom- und Energiesteuer, sowie Verbesserungen des LHM Energiesteuer Online Tools. Ihr LHM Energiesteuer Team